Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5141
BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89 (https://dejure.org/1989,5141)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89 (https://dejure.org/1989,5141)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 (https://dejure.org/1989,5141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschnittsbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet daher noch keinen Verfassungsverstoß, es sei denn, daß sie unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 15, 219 (221 f.); 18, 85 (92 f.); 52, 131 (157 f.); 70, 93 (97)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet daher noch keinen Verfassungsverstoß, es sei denn, daß sie unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 15, 219 (221 f.); 18, 85 (92 f.); 52, 131 (157 f.); 70, 93 (97)).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Eine Verletzung des Art. 14 GG ko mmt ebenfalls nicht in Betracht, denn diese Grundgesetzbestimmung schützt grundsätzlich nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten (vgl. BVerfGE 78, 214 (230) m. w. N.), insbesondere auch nicht gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Einkommensteuer, es sei denn, sie belaste den Betroffenen übermäßig und beeinträchtige ihn grundlegend in seinen Vermögensverhältnissen.
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Ein vom Rechtsstaatsprinzip gewährleisteter Vertrauensschutz ist somit nicht gegeben (vgl. etwa BVerfGE 59, 128 (164 ff.); 63, 215 (223 f.)).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Von einer in diesem Sinne erdrosselnden Wirkung der Einkommensteuer kann in der vorliegenden Fallgestaltung aber keine Rede sein (vgl. etwa BVerfGE 68, 287 (310 f.)).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Ein vom Rechtsstaatsprinzip gewährleisteter Vertrauensschutz ist somit nicht gegeben (vgl. etwa BVerfGE 59, 128 (164 ff.); 63, 215 (223 f.)).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet daher noch keinen Verfassungsverstoß, es sei denn, daß sie unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 15, 219 (221 f.); 18, 85 (92 f.); 52, 131 (157 f.); 70, 93 (97)).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet daher noch keinen Verfassungsverstoß, es sei denn, daß sie unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 15, 219 (221 f.); 18, 85 (92 f.); 52, 131 (157 f.); 70, 93 (97)).
  • BFH, 24.03.1987 - IX R 59/84

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen fehlender Anerkennung von Einkünften aus

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch für Ehegatten (vgl. etwa BFH/NV 1988, S. 23, 24).
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99

    Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    c) Der Einkommensteuer liegt weiter das Prinzip der Abschnittsbesteuerung zu Grunde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 20. Dezember 1989 1 BvR 1269/89, HFR 1990, 517).
  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09

    Die Kosten des Erststudiums

    Die steuerliche Behandlung vergleichbarer Aufwendungen in den Vorjahren ist nicht von Belang, weil dem EStG das Prinzip der Abschnittsbesteuerung zu Grunde liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.1989 1 BvR 1269/89, HFR 1990, 517; BFH, Beschluss vom 17.02.2005 XI B 138/03, BFH/NV 2005, 1264).
  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung des gleichen

    Das gilt nur dann nicht, wenn sich das Finanzamt für die Folgejahre durch Zusagen oder Zusicherungen gebunden hat (vgl. Nichtannahmebeschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, 517 ).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/86

    Die Nichtgewährung eines Verlustrücktrags nach § 10a GewStG verstößt nicht gegen

    Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung selbst ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG-Beschluß vom 8. März 1978 1 BvR 117/78, HFR 1978, 293; vgl. ferner BVerfG-Beschluß vom 20. Dezember 1989 1 BvR 1269/89, Steuereildienst - StE - 1990, 71, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 34f, Rechtsspruch 3 a).
  • BFH, 17.02.2005 - XI B 138/03

    Abschnittsbesteuerung

    b) Dem Einkommensteuergesetz liegt das Prinzip der Abschnittsbesteuerung zu Grunde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Dezember 1989 1 BvR 1269/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 517; BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 XI R 54/99, BFH/NV 2005, 269).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95

    Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung schließt demnach für sich die Bildung eines Vertrauenstatbestandes aus (vgl. auch Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 517 m.w.N.).
  • BFH, 26.06.1990 - IX R 148/86

    Anforderungen an Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es an die Sachbehandlung in früherer Zeit grundsätzlich nicht gebunden und kann jeder Veranlagung eine gewandelte Rechtsauffassung zugrunde legen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, 522, m. w. N., Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 1 BvR 1269/89, StE 1990, 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht